Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines zu den AGB´s

 

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von 1500 Shooting Academy genannt und schriftlich bestätigt wurden. Rechtliches Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmern an Ausbildungen, Lehrgängen oder sonstige in Anspruch genommenen Leistungen von 1500 Shooting Academy ist bis auf weiters ein Dienstleistungsvertrag i.S.v. §§ 611 ff BGB.

 

2. Schriftliche Anmeldung

 

Kursanmeldungen gelten ausnahmslos für Personen ab 18 Jahren. Der Kursteilnehmer erklärt mit der schriftlichen Anmeldung seine verbindliche Teilnahme an dem in der Anmeldung bezeichneten Kurs oder Lehrgang und erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Reservierung des Teilnehmerplatzes erfolgt nach schriftlicher Anmeldung und Eingang der Kursgebühr. 1500 Shooting Academy behält sich vor, Teilnehmern ohne Angabe von Gründen abzusagen.

 

3. Absage / Verhinderung / Kostenerstattung

 

Bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer das Recht den gebuchten Kurs abzusagen. In diesem Fall hat 1500 Shooting Academy Anspruch auf 50% der jeweiligen Kursgebühr. Bei nicht fristgerechter Absage kann keine Erstattung der Kursgbühr mehr erfolgen. Absagen müssen schriftlich per Email erfolgen.

Genannte Entgeltverpflichtungen können entfallen, wenn der Teilnehmer eine zulässige Ersatzperson benennt die den Teilnahmepreis in voller Höhe entrichtet. Des weiteren ist 1500 Shooting Academy berechtigt, Veranstaltungen abzusagen wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde und eine wirtschaftlich rentable Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet ist. Ist die Durchführung einer Veranstaltung infolge höherer Gewalt, durch behördliche Maßnahmen oder Verfügungen oder durch sonstige, von 1500 Shooting Academy nicht zu vertretende Umstände unmöglich oder nur eingeschränkt oder anderweitig möglich kann der Teilnehmer hieraus weder Schadenersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Sollte aus den genannten Umständen eine Veranstaltung ausfallen, werden die gezahlten Teilnehmerbeiträge umgehend erstattet. Generell erfolgen Zahlungserstattungen zinsfrei innerhalb von 2 Wochen per Banküberweisung.

 

4. Pflichten von 1500 Shooting Academy / Veranstaltungsdurchführung

 

1500 Shooting Academy verpflichtet sich, Veranstaltungen nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt durchzuführen. Art und Weise der Durchführung von Veranstaltungen wird allein durch 1500 Shooting Academy nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. 1500 Shooting Academy ist berechtigt, die Anzahl der Ausbilder und die Erteilung von Unteraufträgen an Dritte zu bestimmen. 1500 Shooting Academy unterliegt gegenüber Dritten der Schweigepflicht. Diese Einhaltung der Schweigepflicht gilt jedoch nicht gegenüber Behörden.

 

5. Pflichten des Teilnehmers

 

Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer konstruktiven und aktiven Kooperation mit den Ausbildern. Der Teilnehmer ist bereit, den Anweisungen, insbesondere bei Schießkursen, genau Folge zu leisten.. Der Teilnehmer achtet selbst auf den für ihn angemessenen Gehör- und Augenschutz wenn dieser nicht gestellt wird. Die Mitnahme von eigenen Waffen zu einer Schießveranstaltuing erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Einhaltung geltender waffenrechtlicher Vorschriften - dies impliziert das Mitführen der notwendigen waffenrechtlichen Dokumente. Ton- oder Filmaufnahmen der Veranstaltungen sind untersagt, hierfür bedarf es einer vorherigen schriftlichen Beantragung.

Bei der Teilnahme an Schießkursen gilt striktes Alkohol- sowie Drogenverbot. Weiterhin besteht Schießverbot für Kursteilnehmer die Medikamente konsumieren, welche die Reaktionsfähigkeit bzw. Wahrnehmung beeinflussen. Gleiches gilt für Psychopharmaka.

 

6. Sonstiges

 

Bei den jeweiligen Veranstaltungen werden von 1500 Shooting Academy Bilder und Videos aufgenommen, die auf der firmeneigenen Webseite ausgestellt und erworben werden können. Sollte ein Teilnehmer nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sein muss er dies schriftlich vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt haben.

 

7. Ausschluss von Teilnehmern

 

1500 Shooting Academy ist berechtigt, Teilnehmer während der laufenden Veranstaltung auszuschliessen, sofern diese die geforderten Sicherheitsvorschriften missachten, den Anweisungen des Leitungs-, Sicherheits-, und Ausbildungspersonals nicht Folge leisten oder die Veranstaltung vorsätzlich stören. Sollte einer der aufgezählten Gründe vorliegen werden keine Zahlungen zurückerstattet.

 

8. Haftung

 

1500 Shooting Academy übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein durch einen Kursteilnehmer verursacht werden. Der Teilnehmer stellt 1500 Shooting Academy von Schadenersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. 1500 Shooting Academy haftet nur für von eigenen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. 1500 Shooting Academy schliesst die Haftung für Kleidung der Teilnehmer und vom Teilnehmer mitgebrachter persönlicher Gegenstände (Waffen, Ausrüstung, etc.) oder Verletzungen (auch Knalltraumas) am Kursteilnehmer aus, soweit der Schaden oder die Verletzung nicht durch einen Angestellten oder Ausbilder von 1500 Shooting Academy schuldhaft oder grob fahrlässig verursacht wurde. Jede weitergehende Haftung wird für 1500 Shooting Academy und siene Mitarbeiter sowie von 1500 Shooting Academy beauftragten Dritten ausgeschlossen.

 

9. Vergütung der Kosten / Zahlungsmodalitäten

 

Für alle Kurse und Veranstaltungen werden die in der Ausschreibung ausgewiesenen Beträge fällig. In diesen Beträgen sind keine Reise- oder Unterbringungskosten enthalten. Die Kursgebühren sind innerhalb 7 Tage nach schriftlicher Anmeldung auf die auf unserer Website angegebene Bankverbindung zu überweisen. Die Teilnahmebestätigung erfolgt erst nach Zahlungseingang.

 

10. Speicherung von personenbezogenen Daten

 

Der Teilnehmer stimmt der Speicherung seiner Anmeldedaten zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung zu.

 

11. Gerichtsstand

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für seine Rechtswirksamkeit im Ganzen oder in Teilen ist der Sitz von 1500 Shooting Academy.

 

12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

 

Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden sollten wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

 

 

Stand 01.01.2016

 

 

(c) by Beate Friedrich

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